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Verlängerung des Vermittlungsgutscheines um ein Jahr geeinigt, den Vermittlungsgutschein um ein Jahr in der bestehenden Form zu verlängern. Mit dieser Entscheidung haben die privaten Arbeitsvermittler an Planungssicherheit gewonnen. Die Entscheidung soll schnellstmöglichst umgesetzt werden, um für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen. Die mittelfristige Perspektive für den Vermittlungsgutschein soll im kommenden Frühjahr im Rahmen der Instrumentendiskussion insgesamt festgelegt werden. Grundlage hierfür ist die dann vorliegende Evaluation der Arbeitsmarktpolitik. Ziel ist es, in einem Gesamtkonzept einen verbindlichen, effizienten und transparenten Instrumentenkasten zu haben, mit dem wir die schnelle Vermittlung in nachhaltige und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestmöglich erreichen können. |
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