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ALG1 Empfänger haben seit dem 1.1.2008 nach 8 Wochen ein gesetzliches Anrecht auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins. Bei ALG2 (Hartz4) Empfänger liegt es im Ermessen des Arbeitsberaters, ob ein Vermittlungsgutschein ausgestellt wird. Weitere Informationen zu den Vermittlungsgutscheinen und denn gesetzlichen Regelungen der privaten Arbeitsvermittlung finden Sie in unserem Downloadbereich oder direkt auf Arbeitsagentur.de . |




Der Gutschein kann bei Ihrer Arbeitsagentur persönlich abgeholt oder formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe der Kunden-Nummer angefordert werden.