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Vermittlungsgutschein wird um drei Jahre verlängert PDF Drucken E-Mail

Vermittlungsgutschein wird um drei Jahre verlängert!

Im Hinblick auf den gesetzlich Ende 2007 auslaufenden Vermittlungsgutschein erklären die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, sowie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Ralf Brauksiepe:


Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf geeinigt, den Vermittlungsgutschein für Arbeitsuchende zu verlängern.

Im Einzelnen haben wir uns auf Folgendes verständigt:

  1. Der Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein im SGB III wird um drei Jahre verlängert.
  2. Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben Arbeitnehmer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit von zwei Monaten innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt sind.
  3. Die zweite Tranche bei der Auszahlung der Vermittlungsvergütung, die derzeit 1.000 Euro beträgt, kann nach Ermessen auf bis zu 1.500 Euro erhöht werden. Dieser erhöhte Betrag kann bei Langzeitarbeitslosen und/oder Menschen mit Behinderung ausgezahlt werden.

Damit führen wir ein erfolgreiches arbeitsmarktpolitisches Instrument weiter. Private Arbeitsvermittler haben in den vergangenen Jahren die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit bei der Vermittlung positiv unterstützt. Auch im Hartz-Evaluationsbericht der Bundesregierung werden dem Vermittlungsgutschein positive Vermittlungsergebnisse attestiert.

Allein 2006 sind insgesamt über 63.000 Vermittlungsgutscheine eingelöst worden.

Das sind neue Chancen für 63.000 Menschen.

Diesen erfolgreichen Weg wollen wir weitergehen. Für die privaten Vermittler bedeutet die rechtzeitige Verlängerung des Vermittlungsgutscheines ein Mehr an Planungssicherheit. Das kommt am Ende den arbeitsuchenden Menschen zugute.

 
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