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Stellungnahme zur Verlängerung des Vermittlungsgutscheines Im Namen des CPS Netzwerkes privater Vermittler begrüßen wir, dass die Koalitionsparteien die Lösung des Vermittlungsgutscheines weiterhin als Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik fortführen wollen. Unsere Unternehmen haben positiv aus Pressemitteilungen entnehmen können, dass den Privaten Arbeitsvermittlern auch eine längerfristige Planungssicherheit eingeräumt werden soll.
Leider müssen wir feststellen, dass sich der Vermittlungsgutschein,
seit seiner Einführung 2002, sowohl in seiner Ausgestaltung als auch in
den Zugangsvoraussetzungen ständig verschlechtert. Um weiterhin hohe Vermittlungsergebnisse zu erzielen, möchten wir den Entscheidungsträgern in der Politik deshalb zwei Punkte zur Anmerkung bringen. 1. Da Sie die Wartezeit als Zugangsvoraussetzungen auf 8 Wochen (2 Monate) heraufsetzen wollen, wäre es aus Sicht des CPS Netzwerkes ratsam, diese 8 Wochen zur „Kann-Bestimmung“ zu machen. So hätte die Agentur für Arbeit den nötigen Spielraum zur Leistungsberechnung und zur Beurteilung, ob eine Eigenvermittlung (Marktkunde oder nicht) möglich ist. 2. Möchten wir nochmals in aller Form auf den Handlungsbedarf im SGB II hinweisen. Durch Einführung des Rechtsanspruches werden Ungleichbehandlungen in Deutschland ausgeräumt und die Bürger und auch die Privaten Arbeitsvermittler hätten wieder einheitliche Rechts- und Arbeitsgrundlagen. Wir gehen fest davon aus, dass die Vermittlungsergebnisse im Bereich ALG II spürbar ansteigen werden. |
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