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Bundestag beschliesst Verlängerungsregel des Vermittlungsgutschein PDF Drucken E-Mail

 Bundestag beschliesst Verlängerungsregel des Vermittlungsgutschein

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 123. Sitzung die Beschlussempfehlung des Ausschusses Arbeit und Soziales (Drs. 16/6983 ) auch zu Änderungen im VGS - Verfahren beschlossen.

Damit muss das Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge, an welches die Änderungen angehängt sind, noch vom Bundesrat (30.11.07) bestätigt werden. Diese Zustimmung gilt als unproblematisch.

Es ist bedauerlich, dass unsere kritischen Anmerkungen zu der künftigen Ausgestaltung des Vermittlungsgutscheins nicht in die Entscheidungsfindung eingeflossen sind.

Das Problem des fehlenden Rechtsanspruch für ALG2 Empfänger ist immer noch nicht gelöst. Hierüber kann auch die Möglichkeit einer Erhöhung auf 2500,- € bei Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen nicht hinweg täuschen. Es bleibt weiterhin unverständlich, warum gerade dem Personenkreis, der am meisten Hilfe benötigt, der gesetzliche Anspruch verwehrt wird.  

Ebenso erscheint die Verlängerung der Wartezeit auf 2 Monate wenig zielführend zu sein. Die Statistiken belegen eindeutig, dass in dieser Zeit keine signifikanten Vermittlungszahlen allein durch die Agentur fürArbeit erreicht werden. Es besteht somit die Gefahr die individuelle Arbeitslosigkeit de facto künstlich sogar zu verlängern, da nicht alle Optionen auf eine rasche Eingliederung zur Verfügung stehen. 


 
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