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Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften verfassungswidrig PDF Drucken E-Mail

 Paukenschlag zu Weihnachten:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Donnerstag (20.12.07) die organisatorische Umsetzung von Hartz IV für verfassungswidrig.

Die Arbeitsgemeinschaften verletzen die Gemeindeverbände in ihrem Recht auf eigenständige Aufgabenerledigung, hieß es in der Begründung. 

Die Argen sind Gemeinschaftseinrichtungen von Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Trägern. Dies ist laut Verfassungsgericht im Grundgesetz nicht vorgesehen, weil danach klar zugeordnet sein muss, welcher Träger für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben zuständig ist. Der zuständige Verwaltungsträger sei verpflichtet, seine Aufgaben "mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen".

Der Gesetzgeber muss bis Ende 2010 eine Neuregelung erlassen. Bis dahin bleibt es beim jetzigen Zustand. Damit gab das Karlsruher Gericht der Verfassungsbeschwerde von elf Kreisen gegen die organisatorische Umsetzung von Hartz IV teilweise statt.

 
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