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ALG1 für über 50-Jährige verlängert PDF Drucken E-Mail

Das Arbeitslosengeld I für über 50-Jährige wird wieder länger gezahlt.

Dies beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD. Der auf bis zu 24 Monate verlängerte Bezug soll rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. Dies hat im Einzelfall auch zur Folge, dass im Verlängerungsfall weiterhin Anspruch auf die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins der Agentur für Arbeit besteht. 

ARBEITSLOSENGELD (ALG) I: Grundsätzlich wird es 12 Monate bezahlt, für über 50-Jährige wurde die Bezugsdauer jetzt aber in drei Stufen verlängert. Sie erhalten ALG I bis zu 15 Monate, über 55-Jährige bis zu 18 Monate und über 58-Jährige bis zu 24 Monate. Anspruch darauf hat, wer Versicherungszeiten zwischen 30 und 48 Monaten vorweisen kann. Bis Ende Januar 2006 erhielten über 57-Jährige ALG I für längstens 32 Monate, seither wurde es für maximal 18 Monate (an über 55-Jährige) bezahlt. Die verlängerte Zahldauer wird rückwirkend zum 1. Januar gelten.
 
LANGZEITARBEITSLOSE/RENTE: Empfänger von Arbeitslosengeld II können erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente geschickt werden, und zwar auch gegen ihren Willen. Verbunden sind damit lebenslange Abschläge von der Rente bis zu 7,2 Prozent. Die neue Regelung ersetzt die ausgelaufene 58er-Regelung, die eine frühe "Zwangsverrentung" verhinderte. Ohne die jetzt beschlossene 63er- Regelung hätten ALG-II-Bezieher bereits ab 60 Jahren von den Arbeitsagenturen in Rente "verwiesen" werden können - mit Rentenabschlägen bis zu 18 Prozent. Durch die neue Schutzklausel wird dies abgemildert. ALG-II-Bezieher, die älter als 58 sind, verschwinden allerdings aus der Arbeitslosenstatistik, wenn ihnen nicht innerhalb von zwölf Monaten eine sozialversicherungspflichtige Arbeit angeboten werden kann. Sie gelten dann nicht mehr als arbeitssuchend.

 
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