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ALG1 für über 50-Jährige verlängert |
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Das Arbeitslosengeld I für über 50-Jährige wird wieder länger gezahlt.
Dies beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD. Der auf
bis zu 24 Monate verlängerte Bezug soll rückwirkend zum 1. Januar in
Kraft treten. Dies hat im Einzelfall auch zur Folge, dass im Verlängerungsfall weiterhin Anspruch auf die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins der Agentur für Arbeit besteht.
ARBEITSLOSENGELD (ALG) I: Grundsätzlich wird es 12 Monate
bezahlt, für über 50-Jährige wurde die Bezugsdauer jetzt aber in drei
Stufen verlängert. Sie erhalten ALG I bis zu 15 Monate, über 55-Jährige
bis zu 18 Monate und über 58-Jährige bis zu 24 Monate. Anspruch darauf
hat, wer Versicherungszeiten zwischen 30 und 48 Monaten vorweisen kann.
Bis Ende Januar 2006 erhielten über 57-Jährige ALG I für längstens 32
Monate, seither wurde es für maximal 18 Monate (an über 55-Jährige)
bezahlt. Die verlängerte Zahldauer wird rückwirkend zum 1. Januar
gelten.
LANGZEITARBEITSLOSE/RENTE: Empfänger von Arbeitslosengeld II
können erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente geschickt
werden, und zwar auch gegen ihren Willen. Verbunden sind damit
lebenslange Abschläge von der Rente bis zu 7,2 Prozent. Die neue
Regelung ersetzt die ausgelaufene 58er-Regelung, die eine frühe
"Zwangsverrentung" verhinderte. Ohne die jetzt beschlossene 63er-
Regelung hätten ALG-II-Bezieher bereits ab 60 Jahren von den
Arbeitsagenturen in Rente "verwiesen" werden können - mit
Rentenabschlägen bis zu 18 Prozent. Durch die neue Schutzklausel wird
dies abgemildert. ALG-II-Bezieher, die älter als 58 sind, verschwinden
allerdings aus der Arbeitslosenstatistik, wenn ihnen nicht innerhalb
von zwölf Monaten eine sozialversicherungspflichtige Arbeit angeboten
werden kann. Sie gelten dann nicht mehr als arbeitssuchend.
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