§ 1. Die Firma CPS
AV® und Ihre Erfüllungsgehilfen liefern und leisten ausschließlich unter
Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1.1 Andere
Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, werden nicht
Vertragsinhalt, auch wenn diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen
wird.
§ 1.2 Abweichungen
und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Firma CPS AV® per
Brief, E-Mail oder Fax.
§ 1.3
Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler sind für Firma CPS AV®
nicht verbindlich.
§ 1.4 Bei
Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere bei
Zahlungsverzug des Kunden, ist Firma CPS AV® berechtigt, die Ausführung
vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise
auszusetzen, oder die Aufträge zu streichen.
§ 1.5 Aus einem
stillschweigenden Verzicht unsererseits, auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden
Regelungen in der Vergangenheit, kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Einhaltung
der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
hergeleitet werden.
2. Angebot und
Vertragsabschluss
§ 2.1 Die Angebote
von Firma CPS AV® sind freibleibend und unverbindlich.
§ 2.2 Ein Vertrag
kommt dann zustande, wenn Firma CPS AV® einen Auftrag des Kunden schriftlich
per Brief, Email oder Fax bestätigt.
§ 2.3 Gleiches gilt
für Ergänzungen, Änderungen, Neuberechnungen oder Vertragsverlängerungen.
§ 2.4 Bei
Dienstleistungsverträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als
unverbindlicher Richtpreis und Richttermin nicht als verbindliche Zusage, da
unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können
3. Preise und
Zahlungsbedingungen
§ 3.1 Alle Preise
verstehen sich zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer für Deutschland.
§ 3.2 Die
Abrechnung aller Lieferungen und Leistungen erfolgt per Rechnung.
§ 3.3 Soweit nichts
anderes vereinbart, ist Firma CPS AV® an die in Ihren Angeboten genannten Preise
15 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
§ 3.4 Bei
Neuerscheinung von Preislisten verlieren ältere Preislisten ihre Gültigkeit. Maßgebend
sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
§ 3.5 Zusätzliche
Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden
gesondert berechnet.
§ 3.6 Nicht
vorhersehbare Änderungen bei Firma CPS AV® führen zu einer entsprechenden
Preisanpassung.
§ 3.7 Forderungen
sind sofort nach Erhalt der Rechnung per Überweisung netto ohne Abzug fällig,
soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 3.8 Skonti werden
nicht gewährt.
§ 3.9 Sämtliche
Bankkosten, die bei der Bezahlungen anfallen, sind durch den Kunden zu tragen.
§ 3.10 Der Kunde
kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
§ 3.11 Alle
Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig
von anders lautenden Bestimmungen des Kunden. Sind bereits Kosten der
Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
§ 3.12
Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 3.13 Eine Zahlung
gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto Firma CPS
AV® gutgeschrieben ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks und
Wechseln.
§ 3.14 Wenn der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt
oder
eine Bank einen
Scheck nicht einlöst, ist die Firma CPS AV® zum sofortigen Rücktritt von
Leistungsverträgen, ohne besondere vorherige Ankündigung, berechtigt. In diesen
Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von Firma CPS
AV® gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der
Firma CPS AV® andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des
Kunden in
Frage stellen. Hält
die Firma CPS AV® weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen,
Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Firma CPS AV®
steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von der weiteren
Aufrechterhaltung der Leistung auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge
geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma CPS AV®
berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes
für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
§ 3.15 Der Käufer
trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
§ 3.16 Firma CPS
AV® ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
4.
Eigentumsvorbehalt
§ 4.1 Firma CPS AV®
behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Waren und Ihm erbrachten
Dienstleitungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der
Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem
Vertragsverhältnis vor. Bei Bezahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren
Einlösung. Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Kunden gilt die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Firma CPS AV® nicht als Rücktritt
vom Vertrag, es sei denn, Firma CPS AV® teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit.
5. Liefer- und
Leistungszeit
§ 5.1 Alle Liefer-
und Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 5.2
Leistungsverzögerungen im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen,
die der Firma CPS AV® die Dienstleistungen wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks, etc., gleich
ob diese im eigenen Betrieb, oder bei Dritten eintreten, sind aus technischen
Gründen möglich. In diesen Fällen kann der Kunde keinen Verzugsschaden, bzw.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.
§ 5.3 Verlängert
sich die Leistungszeit durch Gründe, die nicht durch Firma CPS AV® zu vertreten
sind, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die
vorgenannten Umstände kann sich Firma CPS AV® nur berufen, wenn sie den Kunden
unverzüglich benachrichtigt. Bei Leistungsverzug, den die Firma CPS AV® zu
vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
nur das Recht vom Rücktritt des Vertrages.
6. Gewährleistung,
Haftung
§ 6.1 Firma CPS AV®
gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen nicht mit Mängeln, zu denen auch
das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind.
§ 6.2 Ohne die
ausdrückliche Zustimmung von Firma CPS AV® darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches
an den bemängelten Leistungen nichts geändert werden.
§ 6.3 Die
Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach Wahl der Firma CPS AV® auf
Nachbesserung oder Ersatzleistung. Ohne die ausdrückliche Zustimmung von Firma CPS
AV® darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an den bemängelten
Leistungen nichts geändert werden.
§ 6.4 Für
Nachbesserung und Ersatzleistung besteht die gleiche Gewährleistung wie für die
ursprüngliche Leistung, und zwar bis zum Ablauf der für diese geltende
Gewährleistungspflicht. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung /Ersatzleistung
steht dem Kunden ein uneingeschränkter Wandlungs- bzw. Minderungsanspruch zu.
§ 6.5 Gewährleistungsansprüche
verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch Firma CPS AV®.
§ 6.6 Soweit Firma CPS
AV® einen gerügten Mangel anerkennt, werden alle zur Nachbesserung notwendigen
Lohnkosten übernommen.
7. Sonstige
Schadensersatzansprüche
§ 7.1 Für
Schadensersatzansprüche, die aus positiver Forderungsverletzung, unerlaubter
Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss oder Verdienstausfälle
entstanden sind, haftet die Firma CPS AV® nur, wenn ihr, bzw. Ihren
Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 7.2 Befindet sich
Firma CPS AV® mit der ihr obliegenden Leistung in Verzug, so kann der Kunde
nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Bewirkung der relevanten Leistung,
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn die Leistung nicht
rechtzeitig erfolgt ist. Als Schadensersatz werden maximal 5% vom Auftragswert
pauschal festgesetzt.
8. Vertragsschluss
§ 8.1 Der
Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn
a.) wir schriftlich
oder durch e-mail den Anzeigenauftrag bestätigen oder
b.) wir die
Stellenanzeige im Internet verbreiten
9.
Ablehnungsbefugnis
§ 9.1 Wir behalten
uns vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der
technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen
nicht zu veröffentlichen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der
Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten
verstößt bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar
ist.
§ 9.2 Wir sind
berechtigt Stellen- und sonstige Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder
behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige
Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird
von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch
des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
10. Datenschutz
§ 10.1 Der
Auftraggeber greift mit dem Dienst unmittelbar auf die Bewerberdaten zu. Er
wird dabei die geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechts beachten.
§ 10.2 Die
Vertragsparteien verpflichten sich, alle persönlichen Daten, die sie vom
Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten,
vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die
Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
11. Gewährleistung
beim Zugriff auf unsere Dienste
§ 11.1 Wir stellen
dem Kunden lediglich die Möglichkeit zum Zugriff auf unsere Dienste wie die
Jobbörse zur Verfügung. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der in unseren
Diensten angegeben Daten. Insbesondere auch nicht dafür, dass ein Kontakt
zustande kommt.
§ 11.2 Wir
gewährleisten daher nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard
entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit der Daten. Dem Kunden ist jedoch
bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern
vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich ist, dass unsere Daten
ohne unser Verschulden nicht immer verfügbar sind. Insbesondere stehen wir nicht
für Fälle ein, in denen unsere Daten ohne unser Verschulden nicht verfügbar
sind,
_ bei Verwendung
einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder
_ durch Störung der
Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
_ durch Rechnerausfall
beim Internet-Provider oder Online-Diensten oder
_ durch
unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten
Proxy-Servern
(Zwischenspeichern)
kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder
_ durch einen Ausfall
des Servers, der nicht länger als 72 Stunden (fortlaufend) innerhalb von 30
Tagen nach Beginn
der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
_ im Falle eines
Datenverlustes, welcher von einer dritten Instanz verschuldet wurde, z.B.
unserem
Service-Provider
oder illegalen Personen (z.B. Hackern).
12. Anwendbares
Recht
§ 12.1 Für diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Geschäftsbeziehungen
zwischen der Firma CPS AV® und dem Kunden gilt das Internationale Recht.
§ 12.2 Als
Gerichtsstand wird Köln vereinbart.
§ 12.3 Sollte eine
Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen rechtsunwirksam oder Lückenhaft sein, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.
CPS AV® -
Köln 08/2009