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Arbeitsagentur veröffentlicht neue Hinweise zum Vermittlungsgutschein Drucken E-Mail

Die Bundesagentur hat ihre Hinweise zum Vermittlungsgutschein aktualisiert und einige Unklarheiten ausgeräumt.

seit 14.01.2010 sind von der Bundesagentur für Arbeit neue Hinweise zum VGS ins Netz gestellt worden. Die aktualisierten Hinweise finden Sie >> hier <<

 

 

Positiv ist zu werten, dass die BA eindeutig formuliert hat, dass die Informationspflicht über eine eintretende Ungültigkeit des Vermittlungsgutscheins beim Bewerber liegt.

Er muss den privaten Vermittler über den Sachtatbestand informieren und den geschlossenen Vertrag gegebenenfalls kündigen. Inwieweit sich dies in der Praxis umsetzen lässt, insbesondere bei weiter fortgeschrittenen Vermittlungen, die kurz vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages stehen, muss sich jedoch noch erweisen.

Das CPS Netzwerk begrüsst jedoch diese eindeutige Formulierung, da die Bundesagentur für Arbeit hierdurch den gegebenen Empfehlungen größtenteils gefolgt ist.

Die Präzisierungen betreffen die Bereiche:

  • Gültigkeit des Vermittlungsgutschein
  • Regelungen zur Übergabe des Original Vermittlungsgutscheins
  • Hinweise zum Vermittlungsvertrag


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