Bedeutung des AGG für die Personalbeschaffung
Am 18.08.2006 ist in Deutschland das Allgemeine
Gleichbehandlungssgesetz („Antidiskriminierungsgesetz“)
kurz AGG in Kraft getreten. Vom Gesetz betroffen
sind zahlreiche Bereiche der Personalarbeit, von der
Anzeigengestaltung, über Interviews und Absagemanagement bis hin zur
Organisationsstruktur des Unternehmens.
Im Mittelpunkt des AGG steht die Verhinderung von
Diskriminierung von Bewerbern hinsichtlich:
- Geschlecht
- Alter
- Rasse/ethnischer Herkunft
- Religion/Weltanschauung
- Sexueller Identität
- Behinderung
Durch die Vereinfachung der Klagemöglichkeiten und die Umkehr der
Beweislast hat das Gesetz zu einer starken Erhöhung des
Prozessrisikos für Unternehmen geführt. Damit Sie die
Sicherheit haben, dass alle Bewerbungen gemäß den Regeln des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes behandelt werden, sind alle
CPS Partner in der Durchführung eines AGG-konformen Absagemanagement
und Projektdokumentation geschult und qualifiziert.
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