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BMAS: Eckpunkte des Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Die Eckpunkte des Gesetz zur „Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ deuten gravierende Änderungen für die Private Arbeitsvermittlung mit Vermittlungsgutschein an!

Das Ministerium für Arbeit und Soziales in Berlin, hat am 29. März 2011 die Eckpunkte für ein Gesetz zur „Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" vorgestellt.

Hier die zentralen Punkte:

  • § 421g SGB 3 entfällt
  • Zitat (Auszug): "... Der derzeit befristete Vermittlungsgutschein wird entfristet, marktgerecht weiterentwickelt und als Ermessensleistung in die Förderung zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung einbezogen."
  • Zitat (Auszug): "... Die Möglichkeit der Einschaltung eines privaten Arbeitsvermittlers wird [...] allen Arbeitsuchenden eröffnet, soweit es für ihre berufliche Eingliederung erforderlich ist.
  • Von den privaten Arbeitsvermittlern wird die Einhaltung von Qualitätsstandards erwartet.

 

Die gesetzlichen Neuregelungen sollen zum 1. April 2012 in Kraft treten.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales - EckpunktepapierBundesministerium für Arbeit und Soziales - Eckpunktepapier

 
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