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"Dumpinglöhne" sind ein Straftatbestand |
"Dumpinglöhne" sind ein Straftatbestand
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgericht Naumburg hat erstmals einen Unternehmer, der den (Tariflichen-) Mindestlohn unterschritt, als Straftäter verurteilt.
Ähnliche Vergehen wurden
bislang als Ordnungswidrigkeit behandelt, insofern kann das Urteil als richtungsweisend angesehen werden.
Der Unternehmer hat
laut Urteil bewusst tarifliche Mindestlohnregelungen umgangen und nach dem Tariflohn geschuldete Sozialabgaben
nicht entrichtet, um sein eigenes Einkommen auf Kosten der von ihm
angeblich nur geringfügig beschäftigten Reinigungskräfte zu erhöhen. Bei
Tariflohnunterschreitungen richte sich die Höhe der geschuldeten
Sozialversicherungsbeiträge aber nach dem geschuldeten Tariflohn und
nicht nach dem gezahlten untertariflichen Lohn.
Der Inhaber einer Reinigungsfirma hatte seine Mitarbeiter nur für die
tatsächlichen Putzarbeiten entlohnt, nicht aber für die Zeit, in der sie vor Ort sein mussten. Auf Basis dieser
Berechnung hatte er seine Mitarbeiter als "Mini-Jobber" angemeldet, die
zwischen 60 und 170 Euro (!) Lohn und damit 1,79 Euro pro Stunde
erhielten. Hätte der Unternehmer den Mindestlohn von 7,68 Euro gezahlt, hätten
sie einen Anspruch auf rund 1.290 Euro gehabt (Az.: 2 Ss 141/10).
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