Die Eckpunkte des Gesetz zur „Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ deuten gravierende Änderungen für die Private Arbeitsvermittlung mit Vermittlungsgutschein an!Das Ministerium für Arbeit und Soziales in Berlin, hat am 29. März 2011 die Eckpunkte für ein Gesetz zur „Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" vorgestellt. Hier die zentralen Punkte: - § 421g SGB 3 entfällt
- Zitat (Auszug): "... Der derzeit befristete Vermittlungsgutschein wird entfristet, marktgerecht weiterentwickelt und als Ermessensleistung in die Förderung zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung einbezogen."
- Zitat (Auszug): "... Die Möglichkeit der Einschaltung eines privaten Arbeitsvermittlers wird [...] allen Arbeitsuchenden eröffnet, soweit es für ihre berufliche Eingliederung erforderlich ist.
- Von den privaten Arbeitsvermittlern wird die Einhaltung von Qualitätsstandards erwartet.
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 CPS Netzwerk privater Vermittler - Treffen Sie uns LIVE! Auch in diesem Jahr sind wir wieder auf dem Niederkasseler Gewerbeforum vertreten. Besuchen Sie uns auf dem BNI Stand B20 Bitte vereinbaren Sie aufgrund des engen Zeitplans im Vorfeld einen Gesprächstermin, damit wir genügend Zeit für Sie einplanen können. Es sind nur noch einige wenige Gesprächstermine vakant. Hier können Sie Ihren persönlichen Gesprächstermin mit Herrn Priesterath absprechen . |
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Wir twittern – alle News blitzschnell
Immer auf dem Laufenden sein und wissen, was im CPS Netzwerk passiert. Mit der Kurzmitteilungs-Plattform Twitter erhalten Sie regelmäßig aktuelle News. Abonnieren Sie die Tweets des CPS Netzwerkes privater Vermittler auf twitter.com.
Welche neuen Stellenangebote und News gibt es? Wir „zwitschern“ es Ihnen. Auf http://www.twitter.com/cpsav bekommen Sie regelmäßig und blitzschnell Updates aus unserem Stellenmarkt und bleiben immer auf dem Laufenden.
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"Dumpinglöhne" sind ein Straftatbestand
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgericht Naumburg hat erstmals einen Unternehmer, der den (Tariflichen-) Mindestlohn unterschritt, als Straftäter verurteilt.
Ähnliche Vergehen wurden
bislang als Ordnungswidrigkeit behandelt, insofern kann das Urteil als richtungsweisend angesehen werden.
Der Unternehmer hat
laut Urteil bewusst tarifliche Mindestlohnregelungen umgangen und nach dem Tariflohn geschuldete Sozialabgaben
nicht entrichtet, um sein eigenes Einkommen auf Kosten der von ihm
angeblich nur geringfügig beschäftigten Reinigungskräfte zu erhöhen. Bei
Tariflohnunterschreitungen richte sich die Höhe der geschuldeten
Sozialversicherungsbeiträge aber nach dem geschuldeten Tariflohn und
nicht nach dem gezahlten untertariflichen Lohn.
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Release 1.0.3 der Software für die Verwaltung von Personenprofilen unter Windows frei gegeben
Hierbei handelt es sich primär um ein Bugfix Release, die aktuelle für das CPS Netzwerk frei gegebene Version steht ab sofort allen Partnern im Downloadbereich zur Verfügung.
Ein Update wird empfohlen.
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