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Vermittlungsgutscheinregelung wird um ein weiteres Jahr verlaengert

Regelung zum Vermittlungsgutschein wird um ein weiteres Jahr verlängert

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner heutigen Sitzung dem ”Beschäftigungschancengesetz“ der Bundesregierung zugestimmt. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/194517/1945) stimmten die Fraktionen von Union und FDP, dagegen die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und SPD, die Linksfraktion enthielt sich.

Kernelemente des Gesetzentwurfs sind folgende Punkte: die Verlängerung der befristeten Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2012, die Verlängerung befristeter Regelungen zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten um ein Jahr, die Fortführung der Möglichkeit für Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer, sich in der Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern und Änderungen bei der Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und beim Transferkurzarbeitergeld. Zu den verlängerten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten gehört etwa der Eingliederungszuschuss für Ältere.

Als Ergebnis der Anhörung sei die Möglichkeit des Vermittlungsgutscheins nun noch einmal um ein Jahr verlängert worden, so dass auch dies in die von der Regierung geplante Überprüfung aller Arbeitsmarkt-Instrumente im kommenden Jahr mit einbezogen werden könne, hieß es bei der Union.

Der Gesetzentwurf wird am 8.7.2010 vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung behandelt werden.

 
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