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Vermittlungsgutscheinregelung wird um ein weiteres Jahr verlaengert |
Regelung zum Vermittlungsgutschein wird um ein weiteres Jahr verlängert
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner heutigen Sitzung dem
”Beschäftigungschancengesetz“ der Bundesregierung zugestimmt. Für den
Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/1945 ) stimmten die Fraktionen von Union und FDP, dagegen
die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und SPD, die Linksfraktion
enthielt sich.
Kernelemente des Gesetzentwurfs sind folgende Punkte: die
Verlängerung der befristeten Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld bis
zum 31. März 2012, die Verlängerung befristeter Regelungen zu
arbeitsmarktpolitischen Instrumenten um ein Jahr, die Fortführung der
Möglichkeit für Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer,
sich in der Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern und Änderungen
bei der Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und beim
Transferkurzarbeitergeld. Zu den verlängerten arbeitsmarktpolitischen
Instrumenten gehört etwa der Eingliederungszuschuss für Ältere.
Als Ergebnis der Anhörung sei die Möglichkeit des Vermittlungsgutscheins
nun noch einmal um ein Jahr verlängert worden, so dass auch dies in die
von der Regierung geplante Überprüfung aller Arbeitsmarkt-Instrumente
im kommenden Jahr mit einbezogen werden könne, hieß es bei der Union.
Der Gesetzentwurf wird am 8.7.2010 vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung
behandelt werden.
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