Reform des Vermittlungsgutschein passiert den Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Arbeit und Soziales - 21.09.2011
Berlin: (hib/CHE)
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 21.09.2011 der Reform der Förderinstrumente für Arbeitslose zugestimmt. Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (17/6277 ) wurde in geänderter Form angenommen, nachdem CDU/CSU und FDP zuvor noch einen Änderungsantrag vorgelegt hatten.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung nicht nur die Integration in Erwerbsarbeit beschleunigen, sondern auch den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung neu ordnen. So soll es dort künftig nur noch zwei Instrumente geben: Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs) und Arbeitsverhältnisse durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
Entscheidend für die Förderung sind laut Entwurf „mangelnde Chancen auf Eingliederung in den Arbeitsmarkt“. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) werden abgeschafft.
Darüber hinaus sollen dezentrale Entscheidungskompetenzen der Vermittler vor Ort gestärkt, uneffektive Fördermaßnahmen abgeschafft und andere so verändert werden, dass eine schnellere Vermittlung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt möglich wird.
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_09/2011_360/02.html
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