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Qualitätsrichtlinien der privaten Arbeitsvermittlung |
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Damit wir eine qualitativ hochwertige Vermittlungstätigkeit leisten können, stellen wir an unsere Netzwerkpartner hohe Ansprüche.
Dies sind insbesonders die Einhaltung der vereinbarten
Qualitätsstandards für die private Arbeitsvermittlung
Anforderungen persönlicher Art:
- Zuverlässigkeit, keine einschlägigen Vorstrafen und Gewerbeuntersagungen
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Gewerbeanmeldung
- Ausschluss von Interessenkollisionen
- Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard weder anzuwenden, zu lehren oder in sonstiger Weise zu verbreiten (Scientology)
Fachliche Voraussetzungen*
- Befähigungsnachweis des Vermittlers (z. B. einschlägiges Diplom, Berufserfahrung, gegebenenfalls vermittlungsspezifische Zusatzausbildung,
- Kenntnis der Methoden des Profilings, kundengerechte Gesprächsführung und Klärung bestehender Vermittlungshemmnisse)
- Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
- Kenntnis des regionalen und überregionalen Arbeitsmarktes und seiner Akteure
- Kenntnis von Branchen- und Berufsprofilen
- Kenntnis des Datenschutzes
*Existenzgründer, können die fachlichen Kenntnisse durch eine vorgelagerte Schulung in einem unserer Partnerbetriebe oder den Besuch der Lehrgänge des ifer e.V., des Ring der Arbeitvermittler e.V. oder der IHK erwerben.
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