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Qualitätsrichtlinien der privaten Arbeitsvermittlung Drucken E-Mail

 

Damit wir eine qualitativ hochwertige Vermittlungstätigkeit leisten können, stellen wir an unsere Netzwerkpartner hohe Ansprüche.

 

vorteilDies sind insbesonders die Einhaltung der vereinbarten
Qualitätsstandards für die private Arbeitsvermittlung

 

Anforderungen persönlicher Art:

 

  • Zuverlässigkeit, keine einschlägigen Vorstrafen und Gewerbeuntersagungen
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
  • Gewerbeanmeldung
  • Ausschluss von Interessenkollisionen
  • Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard weder anzuwenden, zu lehren oder in sonstiger Weise zu verbreiten (Scientology)

 

Fachliche Voraussetzungen*

 

  • Befähigungsnachweis des Vermittlers (z. B. einschlägiges Diplom, Berufserfahrung, gegebenenfalls vermittlungsspezifische Zusatzausbildung,
  • Kenntnis der Methoden des Profilings, kundengerechte Gesprächsführung und Klärung bestehender Vermittlungshemmnisse) 
  • Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
  • Kenntnis des regionalen und überregionalen Arbeitsmarktes und seiner Akteure
  • Kenntnis von Branchen- und Berufsprofilen
  • Kenntnis des Datenschutzes

*Existenzgründer, können die fachlichen Kenntnisse durch eine vorgelagerte Schulung in einem unserer Partnerbetriebe oder den Besuch der Lehrgänge des ifer e.V., des Ring der Arbeitvermittler e.V. oder der IHK erwerben.



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