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So funktioniert der Vermittlungsgutschein Drucken E-Mail

Muster eines VermittlungsgutscheinsAblauf der Vermittlung auf Grundlage des Vermittlungsgutschein

Der private Arbeitsvermittler schließt mit dem Arbeitsuchenden einen schriftlichen Vermittlungsvertrag, aus dem insbesondere die zu erbringenden Leistungen sowie die Vergütung für die erfolgreiche Stellenvermittlung hervorgeht. Dies wird explizit durch den Gesetzgeber im Rahmen des Vermittlungsgutscheins gefordert. Der Vermittlungsvertrag muss vor der Aufnahme der Vermittlung geschlossen werden.

Als Vergütung ist maximal der im Vermittlungsgutschein genannte Betrag erlaubt. Die Vermittlungsgutscheine sind drei Monate gültig und werden über 2.000 € inkl. ges. Umsatzsteuer ausgestellt. (in schweren Fällen sind bis zu 2.500€ möglich)

Bei erfolgreicher Vermittlung von Gutscheininhabern übergibt der Gutscheininhaber das Original des Vermittlungsgutschein. 

Der fällige Betrag wird direkt von der Arbeitsagentur , ArGe oder Optionskommune an den privaten Personalvermittler in zwei Raten nach Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen gezahlt: Eine erste Rate in Höhe von 1.000 €, wenn das Beschäftigungsverhältnis sechs Wochen überdauert hat , der Rest, wenn das Beschäftigungsverhältnis sechs Monate überdauert hat.

Auch wenn Sie keinen Anspruch auf einen Gutschein haben, können Sie sich jederzeit gerne an einen privaten Arbeitsvermittler wenden. 

Bitte wenden Sie sich an Ihren CPS Partner vor Ort.



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