Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften verfassungswidrig Drucken E-Mail

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Donnerstag (20.12.07) die organisatorische Umsetzung von Hartz IV für verfassungswidrig.

Die Arbeitsgemeinschaften verletzen die Gemeindeverbände in ihrem Recht auf eigenständige Aufgabenerledigung, hieß es in der Begründung. 

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